Leistungen und Kosten



Da meine Praxis eine Privatpraxis ist, kann ich nur Patient:innen aufnehmen, die bei einer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe versichert sind oder solche, die die Therapie als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen möchten. 

Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet und sind davon abhängig, ob eine Kurz- oder Langzeittherapie in Anspruch genommen wird sowie vom Therapieaufwand, der dafür ausschlaggebend ist, ob mit dem 2,3- oder 3,5-fachen Satz abgerechnet wird. Weitere Leistungen, die in der Regel berechnet und von den Krankenkassen übernommen werden, sind z.B. diagnostische Erhebungen, die biografische Anamnese, Hypnose oder die Erstellung von Berichten.

Eine detaillierte Übersicht über die Abrechnungsempfehlungen über die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen finden Sie unter folgendem Link:

» Übersicht Abrechnungsempfehlungen PDF (Webseite PTK Hamburg)



Privat Krankenversicherte

Deckt Ihre abgeschlossene Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie ab, werden diese in der Regel voll übernommen. Der Umfang der übernommenen Therapiesitzungen hängt dabei von den vereinbarten Konditionen ab. Sollten Sie neben der privaten Krankenversicherung über die Beihilfe versichert sein, übernimmt in den meisten Fällen, diese den Hauptanteil der Kosten.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Bei Bedarf werde ich Sie dabei aber auch unterstützen.



Selbstzahlerinnen
und Selbstzahler

Sollte eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung nicht möglich sein oder Sie sich aus anderen Gründen dafür entscheiden, die Therapie selbst zu finanzieren, entfallen Formalitäten mit den Versicherungen und es werden keinerlei Informationen wie z.B. Diagnosen übermittelt. Dies kann für Personen infrage kommen, die später möglicherweise zu einer privaten Krankenkasse wechseln möchten, den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung erwägen oder vor einer Verbeamtung stehen.

Die Kosten für eine Therapiestunde als Selbstzahler:in betragen pauschal 135,- Euro. Dabei können einzelne zusätzliche Kosten, z.B. für Diagnostik oder Berichterstellung, hinzukommen.



Bundespolizistinnen und Bundespolizisten

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Innern können sich Bundespolizist:innen bei Bedarf direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Die Beantragung und Abrechnung erfolgt bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin.

Weitere Informationen zur Heilfürsorge können Sie auf der Webseite der Bundespolizei unter dem Bereich Heilfürsorge nachlesen.



Kosten für
ADHS-Diagnostik

Ich biete in meiner Praxis eine ADHS-Diagnostik sowohl für die sich in meiner Behandlung befindenden Patienten als auch als Einzelleistung an.

Für Patienten, die sich bei mir in Therapie befinden und Leistungen über die private Krankenversicherung beziehen, werden die Kosten von dieser übernommen.

Sollte nur eine Diagnostik erwünscht sein, findet diese in 4 Einzelsitzungen statt. Die Kosten für die gesamte Diagnostik, einschließlich Abschlussbericht mit Testergebnissen, beträgt pauschal 540,-Euro. Wünschenswert wäre dabei, eines der Gespräche gemeinsam mit Ihnen und einem Angehörigen zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Fremdanamnese über Fragebögen erfolgen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass ich als Psychologische Psychotherapeutin nicht befugt bin, Medikamente zu verschreiben.